Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Darlegungs- und Beweislast für Verstoß gegen das Anschlussverbot bei einem befristeten Arbeitsvertrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 2 S. 1 u. 2 TzBfG ; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 1 Abs. 1 BeschFG 1996; § 1 Abs. 3 BeschFG 1996; § 1 Abs. 1 BeschFG 1985
Zulässigkeit einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren; Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit im Fall einer Neueinstellung; Beweislast des Arbeitnehmers ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren; Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit im Fall einer Neueinstellung; Beweislast des Arbeitnehmers ...
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 2
Darlegungslast bei Verstoß gegen Anschlussverbot befristeter Arbeitsverträge - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wilhelmshaven, 08.01.2004 - 2 Ca 406/03
- LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 410
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04
Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen dieses Anschlussverbot liegt beim Arbeitnehmer, der sich auf diesen Ausnahmetatbestand beruft (im Anschluss an BAG 28.06.2000 - 7 AZR 920/98 - AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG, 1996).Dies entspricht dem Urteil des BAG zu § 1 Abs. 1 und 3 BeschFG 1996 vom 28.06.2000 (7 AZR 920/98 -AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG 1996 zu V. 3. c dd der Gründe).
- BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04
Habe der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die "Neueinstellung" im Sinne dieser Vorschrift und damit für das Fehlen eines engen sachlichen Zusammenhangs darzulegen und zu beweisen (BAG 06.12.1989 - 7 AZR 441/89 - AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985; ebenso Oetker/Kiel DB 1989, 576, 583), so obliege dies dem Arbeitnehmer bezüglich des Anschlussverbots nach § 1 Abs. 3 BeschFG 1996, das die Ausnahme von der Regel des § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 darstelle.