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   LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04   

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https://dejure.org/2004,6665
LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04 (https://dejure.org/2004,6665)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.07.2004 - 5 Sa 234/04 (https://dejure.org/2004,6665)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 5 Sa 234/04 (https://dejure.org/2004,6665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Darlegungs- und Beweislast für Verstoß gegen das Anschlussverbot bei einem befristeten Arbeitsvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 2 S. 1 u. 2 TzBfG ; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 1 Abs. 1 BeschFG 1996; § 1 Abs. 3 BeschFG 1996; § 1 Abs. 1 BeschFG 1985
    Zulässigkeit einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren; Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit im Fall einer Neueinstellung; Beweislast des Arbeitnehmers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren; Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit im Fall einer Neueinstellung; Beweislast des Arbeitnehmers ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2
    Darlegungslast bei Verstoß gegen Anschlussverbot befristeter Arbeitsverträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen dieses Anschlussverbot liegt beim Arbeitnehmer, der sich auf diesen Ausnahmetatbestand beruft (im Anschluss an BAG 28.06.2000 - 7 AZR 920/98 - AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG, 1996).

    Dies entspricht dem Urteil des BAG zu § 1 Abs. 1 und 3 BeschFG 1996 vom 28.06.2000 (7 AZR 920/98 -AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG 1996 zu V. 3. c dd der Gründe).

  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04
    Habe der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die "Neueinstellung" im Sinne dieser Vorschrift und damit für das Fehlen eines engen sachlichen Zusammenhangs darzulegen und zu beweisen (BAG 06.12.1989 - 7 AZR 441/89 - AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985; ebenso Oetker/Kiel DB 1989, 576, 583), so obliege dies dem Arbeitnehmer bezüglich des Anschlussverbots nach § 1 Abs. 3 BeschFG 1996, das die Ausnahme von der Regel des § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 darstelle.
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